Resonanz ist die modulare Praxissoftware für Terminplanung, Sitzungsakte, Fragebögen mit Scoring und GOÄ/GebüH-Privatabrechnung – individuell für Ihre Praxis entwickelt, mit getrenntem Schutz besonders sensibler Daten und Servern in Deutschland.
Resonanz ist kein starres Fertigprodukt. Wir entwickeln jeden Baustein passgenau für Ihre Abläufe – so unterstützt die Software Ihren Praxisalltag umfassend, ersetzt Zettelwirtschaft und Doppelerfassung und spart bares Geld. Was Sie nicht brauchen, bauen wir nicht; was Ihnen fehlt, entsteht.
Passgenau auf Ihre Terminarten, Ihre Gebührenziffern und Ihre Dokumentation zugeschnitten – ohne Funktions-Ballast. Die Lösung wächst mit Ihrer Praxis mit, vom Einzelsitz bis zur Praxisgemeinschaft.
Ein System statt fünf Insellösungen: Termine, Akte, Fragebögen, Rechnung und Buchhaltung greifen ineinander. Das senkt laufende Kosten, vermeidet Doppelarbeit und Fehler und schafft Zeit für Ihre Patient:innen.
Keine Mockups – echte Oberflächen aus einem Demo-Betrieb. Jeder Screen löst einen konkreten Schmerzpunkt aus dem Praxisalltag. Die Darstellung ist bewusst ohne echte Namen und Diagnosen gehalten.

Termine, neue Online-Anfragen und offene Aufgaben verteilen sich auf Kalender, Posteingang und Notizzettel – der Überblick geht zwischen zwei Sitzungen verloren.
Das Dashboard bündelt die anstehenden Termine, zu bestätigende Terminanfragen und offene Aufgaben an einer Stelle. Klinische Inhalte bleiben dabei auf ausdrücklich berechtigte Rollen beschränkt – die Verwaltung sieht den Ablauf, nicht die Behandlungsdoku.

Behandlungsunterlagen in geteilten Ordnern oder einer Allzweck-Software – bei besonders sensiblen Daten und bestehender Schweigepflicht ein dauerndes Unbehagen.
Die Akte führt Stammdaten und Dokumentation streng zugriffsgeschützt. Behandlungsdaten sind besondere Daten nach Art. 9 DSGVO – nur mit dokumentierter Einwilligung, getrennt und verschlüsselt geführt. Rollen und Rechte steuern, wer was sieht; jeder sicherheitsrelevante Zugriff landet im Protokoll. So unterstützt Resonanz Ihre Schweigepflicht nach § 203 StGB.

Erstanfragen kommen per Telefon und Mail zur Unzeit, Absagen verschwinden spurlos, und freie Plätze bleiben ungenutzt, weil niemand sie anbietet.
Sie geben buchbare Zeitfenster frei; Interessierte wählen auf Ihrer Buchungsseite Termintyp und Zeit – für Erstkontakte auf das Erstgespräch begrenzt. Jeder Termin trägt einen Status (Geplant, Bestätigt, Abgeschlossen, Abgesagt, Nicht erschienen), die bessere Grundlage für Ausfallhonorare als ein gelöschter Eintrag.

Papierfragebögen auswerten, abtippen und zu einem Verlauf zusammensetzen kostet Zeit – und nachträglich veränderte Werte sind später kaum zu belegen.
PHQ-9, GAD-7, WHO-5 und PHQ-15 werden automatisch ausgewertet, als Verlaufskurve dargestellt und mit einem Trend versehen. Die Erhebungen sind append-only und kryptografisch verkettet – nachträgliche Änderungen bräche die Kette sichtbar. Die Fragebögen sind ein Screening- und Verlaufsinstrument, keine Diagnose; die fachliche Einordnung bleibt Ihre Aufgabe.
Von Kalender und Sitzungsakte über Fragebögen mit Scoring und GOÄ/GebüH-Abrechnung bis zu Portal, Buchhaltung und Datenschutz – Sie aktivieren nur, was Ihre Praxis heute braucht.
Stammdaten, Diagnosen, Termine, Rechnungen und Datenschutzstatus an einem Ort. Status aktiv, inaktiv oder archiviert – archivieren statt löschen beim Behandlungsabschluss.
Tag, Woche, Monat mit Tagesleiste. Terminarten Sitzung, Erstgespräch, Diagnostik, Gruppe, Telefon – mit Status statt gelöschtem Termin für Ausfallhonorare.
Einträge nach Typ: Anmerkung, Datei, Einzelleistung, GOÄ-Ziffer, GebüH, GebüTh, Diagnose (ICD-10), Aufgabe. Textblöcke für wiederkehrende Formulierungen.
Frei gestaltbare Bögen aus der Psychotherapie-Bibliothek: Erstanamnese, biografische Anamnese, Kurzfragebogen vor dem Erstgespräch – im Portal oder im Gespräch ausfüllbar.
To-dos mit Priorität, Fälligkeit und Zuordnung zum Team oder zu einer Person. Mit Fälligkeitsdatum erscheinen sie im Kalender, mit Personenbezug in der Akte.
Termine heute, offene Anamnesen, überfällige Rechnungen, Buchungsanfragen und der Praxis-Puls – alles Wichtige auf der Startseite nach der Anmeldung.
PHQ-9, GAD-7, WHO-5 und PHQ-15 mit automatischem Summenscore und Schweregrad. Items anklicken, Live-Vorschau, dann erfassen.
Score über die Zeit als Kurve je Instrument, mit Trend verbessert, verschlechtert oder stabil – richtungsabhängig, denn bei WHO-5 ist ein steigender Wert eine Verbesserung.
Bei PHQ-9 Frage 9 über 0 und bei WHO-5 unter der Screening-Schwelle erscheint ein Hinweis – ein Kennzeichen für Sie, kein automatischer Alarm an Dritte. Die Abklärung bleibt Ihre Aufgabe.
Erhebungen sind append-only und kryptografisch verkettet. Eine nachträgliche Änderung bricht die Kette und wird sofort sichtbar – beweiskräftig für Daten nach Art. 9 DSGVO.
Instrument zuweisen, Patient:in füllt im Portal selbst aus – in derselben gesicherten Kette, gekennzeichnet als „Selbstauskunft“. Doppel-Absenden ausgeschlossen, mit Krisenhinweis.
Die Auswertung ist ein Screening- und Verlaufsinstrument. Sie stellt keine Diagnose und gibt keine Therapieempfehlung – die Einordnung bleibt Ihre fachliche Aufgabe.
Starter-Katalog für GOÄ, GebüH und GebüTh, um eigene Ziffern ergänzbar. Gebührenziffer nach Code oder Bezeichnung suchen – Bezeichnung und Betrag werden gefüllt.
Aus markierten Leistungen der Akte entsteht die Rechnung – oder frei erfasst. Als PDF mit Briefkopf, Logo, Bankverbindung und Fußzeile, mit lückenloser Nummernfolge.
Zahlungserinnerungen zu überfälligen Rechnungen, protokolliert mit Stufe und Datum. Fristen frei einstellbar; optionaler KI-Mahntext-Entwurf zur Prüfung.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder doppelte Buchführung, Buchungen, Belegimport mit Texterkennung, Dauerbelege, Kassenbuch, offene Posten und Kontenrahmen SKR03/04.
CSV oder DATEV-Buchungsstapel (EXTF) für das Steuerbüro. Festgeschriebene Zeiträume sind GoBD-konform unveränderlich, das Journal führt eine fortlaufende Prüfsumme.
Voreinstellung 0 % – Heilbehandlung ist nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei. Für Coaching, Gutachten oder Vorträge wird der Steuersatz an der Position gesetzt.
Getrennter Zugang mit eigenem Passwort. Termine, zugewiesene Fragebögen und Anamnesebögen, freigegebene Dokumente und Rechnungen – Sie entscheiden, welche Bereiche sichtbar sind.
Buchbare Slots mit Dauer, Pufferzeit, Vorlauf und Stornofrist. Als Anfrage zum Bestätigen oder sofort verbindlich; für Erstkontakte meist nur das Erstgespräch.
Geschlossener Kanal zwischen Praxis und Portal, nicht E-Mail. Behandlungsinhalte bleiben im geschützten Bereich – Notrufnummern gehören in den Begrüßungstext.
Verbundenes Postfach (SMTP/IMAP): E-Mails lesen, beantworten, mit Patient:innen verknüpfen und Vorlagen einsetzen – getrennt vom geschützten Portal-Kanal.
Eigene Praxis-Seite aus Bausteinen, Blog, Navigation und Design mit eigener Domain. Impressum und Datenschutzerklärung entstehen aus Ihren Datenschutz-Angaben.
Dateien zur Akte hochladen, gezielt für die Patient:in im Portal freigeben, herunterladen oder löschen – Supervisionsnotizen und Fremdbefunde bleiben intern.
Behandlungsdaten – nur mit dokumentierter Einwilligung – getrennt, verschlüsselt und streng zugriffsgeschützt. Besonders schutzwürdige Felder sind in der Datenbank verschlüsselt.
Rechte-Matrix für Klinisch, Patient:innen, Kalender, Abrechnung, Einstellungen, Protokoll, KI und Website. Klinische Inhalte nur für ausdrücklich berechtigte Rollen.
Lückenlose Aufzeichnung sicherheitsrelevanter Vorgänge – Anmeldungen, Fehlversuche, Änderungen, Löschungen, Rechte- und Einstellungsänderungen. Erste Anlaufstelle bei Verdacht.
Zwei-Faktor-Anmeldung mit Backup-Codes, Sperre nach Fehlversuchen, Sitzungsablauf. Ihre Daten sind für andere Praxen der Installation nicht erreichbar.
Notiz zusammenfassen, Bericht-Entwurf, Anamnese strukturieren, Mahntext – fail-closed: nur bei aktivierter KI und KI-Einwilligung, pseudonymisiert, EU-Anbieter im Echtbetrieb.
Fristen setzen und Protokoll bereinigen. Löschanträge aus dem Portal laufen bei Ihnen auf und werden fachlich geprüft – Aufbewahrungspflichten gehen dem Löschen in der Regel vor.
Sitzungsdoku, Diagnosen und Fragebogenverläufe sind besondere Daten nach Art. 9 DSGVO – und unterliegen zusätzlich Ihrer Schweigepflicht nach §203 StGB. Resonanz ist von Grund auf darauf ausgelegt, sie getrennt, verschlüsselt und zugriffsgeschützt zu führen.
Datenschutz-Einwilligung mit Datum in der Akte hinterlegen. Ohne sie bleibt die Verarbeitung gesperrt – und KI-Funktionen zusätzlich.
Behandlungsdoku landet im zugriffsgeschützten Bereich, besonders schutzwürdige Felder verschlüsselt, mandantengetrennt von anderen Praxen.
Das append-only Protokoll hält fest, wer wann worauf zugegriffen hat – Ihre erste Anlaufstelle bei Verdacht auf unbefugten Zugriff.
Dieselbe Softwarebasis – pro Praxis aktivieren wir nur die passenden Module. So braucht ein Einzelsitz nur einen Bruchteil, eine Praxisgemeinschaft den vollen Umfang. Immer Privatzahler, nie GKV.
Schlanke Terminplanung, Sitzungsakte und GebüH/GebüTh-Rechnung – auch im Kleinunternehmer-Fall. Wenig Overhead, schneller Start, Server in Deutschland.
Kalender, Akte, GOÄ-Privatabrechnung, Fragebögen mit Scoring und Verlaufskurve, Portal und Buchhaltung – alles greift ineinander, nur für Selbstzahler.
Mehrere Therapeut:innen, feingranulare Rollen und Rechte, geschützter Art.-9-Speicher, Protokoll und Mandantentrennung – klinische Inhalte nur für berechtigte Rollen.
Die meisten Praxen starten mit Kalender, Patientenakte und Privatabrechnung – dem Herzstück des Alltags – und ergänzen später Fragebögen, Portal, Online-Buchung oder Buchhaltung. So bleibt der Einstieg klein, das Risiko überschaubar, und Sie zahlen nur für das, was Sie wirklich nutzen.
Vereinbaren Sie eine unverbindliche Demo. Wir zeigen Ihnen Resonanz an Ihren konkreten Abläufen, Terminarten und Gebührenziffern.
Und falls Ihre Frage nicht dabei ist: Wir beantworten sie gern persönlich.
Für psychotherapeutische Privatpraxen, für Heilpraktiker:innen für Psychotherapie und für psychologische Praxen mit mehreren Behandelnden. Resonanz ist auf Privat- und Selbstzahlerpraxen ausgelegt – eine GKV-/SGB-V-Abrechnung ist bewusst nicht enthalten. Dieselbe Softwarebasis, pro Praxis werden nur die Module aktiviert, die Sie wirklich brauchen.
Ja. Sie geben buchbare Zeitfenster frei; Interessierte wählen auf Ihrer öffentlichen Buchungsseite Termintyp, Datum und Uhrzeit. Sie entscheiden je Praxis, ob eine Buchung als Anfrage im Dashboard bestätigt werden muss oder sofort verbindlich ist. Für Erstkontakte lässt sich die Auswahl auf das Erstgespräch begrenzen.
Sitzung, Erstgespräch, Diagnostik, Gruppe, Telefon, Blockiert und Sonstiges. Jeder Termin trägt einen Status (Geplant, Bestätigt, Abgeschlossen, Abgesagt, Nicht erschienen) – das bleibt nachvollziehbar und ist die bessere Grundlage für Ausfallhonorare als ein gelöschter Termin.
Ja. Ein Konto führt Ihre ganze Praxis, mit feingranularen Rollen und Rechten für Behandelnde, Verwaltung und Buchhaltung. Jede Behandelnde sieht ihren Kalender, klinische Inhalte bleiben auf ausdrücklich berechtigte Rollen beschränkt.
PHQ-9 (Depressivität), GAD-7 (Angstsymptomatik), WHO-5 (Wohlbefinden, höhere Werte sind besser) und PHQ-15 (somatische Symptombelastung). Jede Erhebung wird automatisch ausgewertet, als Verlaufskurve dargestellt und mit einem Trend versehen. Bei PHQ-9 Frage 9 (Suizidgedanken) über 0 und bei WHO-5 unter der Screening-Schwelle erscheint ein Warnkennzeichen für Sie.
Nein. Die Fragebögen sind ein Screening- und Verlaufsinstrument. Sie stellen keine Diagnose und geben keine Therapieempfehlung. Die diagnostische Einordnung – insbesondere die Abklärung von Suizidalität im Gespräch – bleibt immer Ihre fachliche Aufgabe und gehört in die Sitzungsakte.
Fragebogen-Erhebungen sind append-only: einmal erfasst, lassen sie sich weder bearbeiten noch löschen, und jede neue Erhebung wird kryptografisch mit der vorherigen verkettet. Eine nachträgliche Manipulation – auch direkt in der Datenbank – würde die Kette brechen und im Verlauf sofort als „Kette gebrochen“ sichtbar. Das macht Verlaufsdaten aus besonderen Daten nach Art. 9 DSGVO beweiskräftig. Falsch erfasst? Sie erfassen die Erhebung korrekt erneut und halten den Grund in der Bemerkung fest.
Ja. Sie weisen ein Instrument zur Selbstausfüllung ins Patientenportal zu, optional mit einem Hinweis. Sobald die Person absendet, erscheint die Erhebung in derselben gesicherten Kette wie Ihre eigenen Erfassungen, gekennzeichnet mit „(Selbstauskunft)“. Ein zweites Absenden derselben Zuweisung ist ausgeschlossen.
In der Sitzungsakte legen Sie Einträge mit Typ an: Anmerkung, Fotos/Dateien, Einzelleistung, Leistungsset, GOÄ-Ziffer, GebüH, GebüTh, Diagnose (ICD-10) oder Aufgabe. Wiederkehrende Formulierungen fügen Sie als Textblock ein. Leistungseinträge sind zugleich die Grundlage der Abrechnung; abgerechnete Einträge werden gegen Änderung geschützt, damit die Rechnung nachvollziehbar bleibt.
Nach GOÄ, GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) und GebüTh; eigene Ziffern sind zusätzlich möglich. Ein Starter-Katalog steht bereit und lässt sich in den Einstellungen importieren und ergänzen. Aus markierten Leistungen in der Akte entsteht die Privatrechnung mit Briefkopf, Logo, Bankverbindung und Fußzeile.
Nein. Resonanz ist für Privat- und Selbstzahlerpraxen gebaut. Eine GKV-/SGB-V-Abrechnung, eine elektronische Patientenakte (ePA) und ein KIM-Versand sind bewusst nicht enthalten. Das hält die Software schlank und auf die Privatliquidation fokussiert.
Die Branchenvoreinstellung ist 0 %, weil heilkundliche Behandlung nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei ist. Für nicht-heilkundliche Leistungen wie Coaching, Gutachten oder Vorträge gilt das nicht – dort stellen Sie den Steuersatz an der Position ein. Die steuerliche Einordnung treffen Sie mit Ihrem Steuerbüro; Resonanz setzt sie konsequent um.
Ja. Zu überfälligen Rechnungen erzeugen Sie Zahlungserinnerungen; die Mahnungen werden mit Stufe und Datum protokolliert. Die Fristen bis zur ersten und zweiten Erinnerung legen Sie in den Rechnungseinstellungen fest. Auf Wunsch entwirft die optionale KI-Assistenz einen höflichen Mahntext, den Sie vor dem Versand prüfen.
Ja. Rechnungen und Buchungen lassen sich als CSV oder als DATEV-Buchungsstapel (EXTF) exportieren. Die integrierte Buchhaltung arbeitet wahlweise als Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder doppelte Buchführung; festgeschriebene Zeiträume sind GoBD-konform unveränderlich, Korrekturen laufen über Storno- und Neubuchung.
Behandlungsdaten sind besondere Daten nach Art. 9 DSGVO. Resonanz ist darauf ausgelegt, sie – nur mit dokumentierter Einwilligung – getrennt, verschlüsselt und streng zugriffsgeschützt zu führen. Besonders schutzwürdige Felder sind in der Datenbank verschlüsselt, die Mandantentrennung hält Ihre Daten von anderen Praxen der Installation fern, und jeder sicherheitsrelevante Zugriff wird im Protokoll festgehalten.
Resonanz unterstützt Sie dabei, Ihre Schweigepflicht einzuhalten: feingranulare Rollen und Rechte, sparsam vergebene Zugänge, Zwei-Faktor-Anmeldung und ein lückenloses Protokoll. Die Schweigepflicht nach § 203 StGB besteht zusätzlich zur DSGVO – für die betriebene Installation schließen wir neben dem Auftragsverarbeitungsvertrag die nötige Verschwiegenheitsverpflichtung. Die abschließende rechtliche Bewertung bleibt Aufgabe Ihrer Beratung.
Ja. Resonanz läuft auf Servern in Deutschland. Das ist unser bewusster Gegenentwurf zu Anbietern mit Servern im EU-Ausland oder in den USA – inklusive Auftragsverarbeitungsvertrag und Löschkonzept.
Resonanz ist auf DSGVO und GoBD ausgelegt: Zugriffskontrolle, dokumentierte Einwilligungen, Protokoll (Audit-Log), revisionssichere Fragebogenverläufe, ein prüfsummengesichertes Buchungsjournal und Aufbewahrungsfristen. Die abschließende rechtliche Bewertung trifft Ihre Beratung.
Das hängt an der Rolle. Behandelnde sehen klinische Inhalte, die Buchhaltung sieht Rechnungen und Auswertungen, aber keine Behandlungsdoku, die Redaktion nur die Website. Über eine Rechte-Matrix justieren Sie die Bereiche – Klinisch, Patient:innen, Kalender, Abrechnung, Einstellungen, Protokoll, KI und Website – feinjustiert nach, und die letzte aktive Administration kann sich nicht selbst aussperren.
Das Portal ist der getrennte Selbstbedienungsbereich Ihrer Patient:innen mit eigenem Passwort. Dort sehen sie Termine, können – sofern Sie es freischalten – zugewiesene Fragebögen und Anamnesebögen ausfüllen, freigegebene Dokumente öffnen, Rechnungen einsehen und über einen geschützten Kanal mit der Praxis schreiben. Für Notfälle hinterlegen Sie Notrufnummern im Begrüßungstext; der Nachrichtenkanal ist nicht für Krisenkommunikation gedacht.
Die KI-Assistenz ist standardmäßig aus und wird bewusst freigeschaltet. Sie greift nur, wenn sie für die Praxis aktiviert ist und für die betroffene Person die KI-Einwilligung in der Akte vorliegt – fehlt eine davon, bleibt die Funktion gesperrt (fail-closed). Klinische Inhalte werden vor der Übertragung pseudonymisiert, im Echtbetrieb an einen EU-Anbieter. Jedes Ergebnis ist ein Entwurf, der Ihrer fachlichen Prüfung bedarf; die Verantwortung für die Dokumentation bleibt bei Ihnen.
Weil jeder Baustein individuell für Ihre Praxis entwickelt wird, gibt es keinen Stangenpreis. Sie zahlen für das, was Sie nutzen, und starten klein. Ein konkretes Angebot erstellen wir nach einem kurzen Gespräch über Ihre Abläufe.
Nein. Die meisten Praxen starten mit Kalender, Patientenakte und Privatabrechnung – dem Herzstück des Alltags – und ergänzen später Fragebögen, Portal, Online-Buchung oder Buchhaltung. Jeder Baustein wächst mit Ihrer Praxis.
Ja. Bestehende Stammdaten lassen sich übernehmen. Den Umzug begleiten wir, damit der laufende Betrieb nicht stillsteht – und wir achten besonders darauf, dass Behandlungsdaten dabei ihren geschützten Rahmen nicht verlassen.
Resonanz wird von der xKMU digital solutions UG in Weimar entwickelt und betreut – Beratung und Entwicklung aus einer Hand, mit festen Ansprechpartner:innen im DACH-Raum.
Ob offene Frage oder genauer Blick auf die Module – in einem unverbindlichen Gespräch zeigen wir Ihnen, wie Resonanz Ihre Praxis unterstützt und dabei Kosten spart. Ohne Verpflichtung, in Ihrem Tempo.